Kanzlei

Leistungen

Tätigkeitsbereiche

Steuern

Betriebswirtschaftliche Beratung

Recht

Kooperationen

Mitgliedschaften

Impressum

« zurück
Abschlusserstellung

Wir erstellen Jahresabschlüsse, Gewinn-ermittlungen und Sonderbilanzen (z. B. Eröffnungs-, Zwischen- oder Liquidationsbilanzen) unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung unserer Mandanten.

Vor dem Hintergrund, dass Kreditinstitute Ihre Finanzierungsentscheidungen in zunehmendem Maße von der Qualität und Aussagekraft der Jahresabschlüsse abhängig machen müssen ("Basel II"), verschaffen wir unseren Mandanten durch individuell erstellte Bilanzberichte bestmögliche Voraussetzungen.

Im Rahmen von Abschlussbesprechungen wird die steuerliche und betriebliche Situation mit den Mandanten, insbesondere auch im Hinblick auf die Veränderungen durch "Basel II", im Einzelnen erörtert und analysiert.

Buchhaltungsservice

Für Mandanten, die über kein eigenes Rechnungswesen verfügen, übernehmen wir die komplette Abwicklung der Finanzbuchhaltung.

Diese umfasst die Erledigung sämtlicher steuerlicher Pflichten. Wir kontieren nach eingereichten Buchhaltungsbelegen, erfassen diese EDV-mäßig und erstellen betriebswirtschaftliche Auswertungen (incl. Summen- und Saldenlisten, Offene-Posten- Listen, betriebswirtschaftliche Analysen, etc.).

Nach Bedarf wickeln wir auch das Mahnwesen und den Zahlungsverkehr für unsere Mandanten ab.

Umfangreiches Anlagevermögen wird von uns im Rahmen der Anlagenbuchführung separat geführt und abgerechnet.

Darüber hinaus umfasst unser Dienstleistungsangebot die Beratung in Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen sowie Lohnbuchführungen. Wir erstellen Ihre Lohn-/ Gehaltsabrechnungen und übernehmen weitere lohnspezifische Bestimmungen (Journale, Aufzeichnungen, etc.). Diese übertragen wir dann direkt an die Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger.

Spezielle Lohnarten wie z. B. die Abrechnung von Bauhaupt- und Baunebengewerbe werden durch besonders geschulte Mitarbeiter abgerechnet.
Unternehmens-Umstrukturierungen

Wir entwickeln für unsere Mandanten steuerlich optimale Konzeptionen bei Gründung, Betrieb sowie Kauf und Verkauf von Unternehmen.

Ferner erarbeiten wir Planungsrechnungen und erstellen Gutachten zur Minimierung der Gesamtsteuerbelastung.

Steuerstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Steuerstrafrechts.

Schon vor der Einleitung von Ermittlungen unterstützen wir Sie bei der Abfassung einer Strafbefreienden Selbstanzeige.

Im Falle eines bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahrens vertreten wir Sie in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten bei den Verhandlungen mit den Steuerfahndungsstellen der Finanzämter sowie den Staatsanwaltschaften und übernehmen Ihre Verteidigung vor Gericht, falls es zu einer Anklage kommen sollte.
» weiter